Krank? - Umgang mit elektronischen AUs

von Michael Sypien

Auszug aus einem Schreiben des KM:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie der Presse entnehmen konnten, wurde (...) ab dem 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen (...) folgende Hinweise bzgl. der Vorlage ärztlicher Atteste (...) zukommen lassen.

Versicherten ist auch nach Einführung des elektronischen Abrufverfahrens stets ein einfacher Ausdruck ihrer mit elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) übermittelten Daten bzw. eine entsprechende Bescheinigung auszuhändigen. Die Schülerinnen und Schüler sind daher dahingehend zu informieren, dass sie in Fällen, die (...) die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bei der Schule erfordern, diesen Ausdruck an die Schule weiterreichen müssen.

Das vollständige Schreiben finden Sie im Anhang.

Zurück