Stichwörter
Einschulungsdokumente
Diese wichtigen Dokumente wurden am Tag Ihrer Einschulung mit Ihnen besprochen. Sie haben unterschrieben, den Inhalt zur Kenntnis genommen zu haben. Hier finden Sie die Dokumente jederzeit zum Nachlesen. Sie gelten während Ihrer gesamten Ausbildungszeit hier an der Schule. Für die Fahrtkostenerstattung gibt es weiter unten einen gesonderten Eintrag.
29-Euro-Ticket für Schüler ("Bayerisches Ermäßigungsticket")
Seit 2023 gibt es das auf 29 Euro ermäßigte Deutschlandticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende im Freistaat Bayern. Bei dem sogenannten bayerischen Ermäßigungsticket handelt es sich um ein ganz normales Deutschlandticket, d.h. der öffentliche Nahverkehr kann in ganz Deutschland flexibel genutzt werden. Somit eignet es sich für alle Schul-, Arbeits- und Freizeitwege. Der Freistaat Bayern übernimmt 20 Euro des Ticketpreises, sodass die Ticketnutzer nur 29 Euro zu tragen haben. Das Ticket wird als digitales Abo ausgegeben und ist jeden Monat kündbar.
So erhalten Sie das bayerische Ermäßigungsticket:
- Nutzen Sie das beigefügte Nachweisformular (siehe unten) und füllen Sie den oberen Teil selbst aus – idealerweise gleich am Computer bzw. Smartphone.
- Lassen Sie das Formular von der Berufsschule abstempeln und unterschreiben.
- Wählen Sie einen Verkaufspartner in Ihrer Region aus und bestellen Sie dort Ihr Ticket unter Vorlage des gestempelten und unterschriebenen Berechtigungsnachweises.
Zum Beispiel hier: www.deutschlandticket-mainfranken.de
Adressen und Adressänderungen
- Die Adressen und Telefonnummern der beiden Schulorte finden Sie unter folgendem Link.
- Wir bitten Sie, Änderungen Ihrer persönlichen Daten, z. B. Adresse oder Ausbildungsbetrieb zeitnah Ihrer Klassenleitung mitzuteilen.
Anmeldung - ich bin neu hier!
Wenn Sie neu zu uns kommen, müssen Sie an der Schule angemeldet werden. Normalerweise macht das der Betrieb - es gibt aber auch Ausnahmen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Außerdem werden Sie automatisch auch bei Microsoft Office 365 angemeldet. Sollte das nicht funktioniert haben oder haben Sie Ihr Passwort vergessen, dann sehen Sie bitte hier nach.
Assistierte Ausbildung (AsA)
Die Assistierte Ausbildung (AsA) wurde mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zusammengeführt. Alle bewährten Fördermöglichkeiten bleiben erhalten, jedoch erweitert um neue Optionen:
- Der Einstieg in die Assistierte Ausbildung ist jederzeit möglich.
- Der Ablauf der Unterstützung kann sehr flexibel gestaltet werden. Falls gewünscht, kann die Unterstützung auch ruhen.
- Das Unterstützungsangebot orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden und Ihres Betriebes. Das heißt: Es ist zugeschnitten auf die persönlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen.
- Wer kann AsA besuchen?
Jugendliche, bei denen das Ausbildungsziel gefährdet ist (ohne Vorgabe eines bestimmten Notendurchschnitts). - Wie läuft die Inanspruchnahme von AsA ab?
Sie können die Maßnahme direkt bei der Agentur für Arbeit beantragen:
wuerzburg.berufsberatung@arbeitsagentur.de
Anna Slusarz, Tel.: 09321 916141 oder 0931 7949888
Oder wenden Sie sich bitte an unseren Jugendsozialarbeiter oder unsere Schulpsychologin. Sie können bei der Inanspruchnahme helfen.
BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eröffnet jungen Menschen Bildungschancen und unterstützt sie dabei,„unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie, eine ihren Eignungen und Interessen entsprechende Ausbildung absolvieren zu können.“
Ihre Anträge auf BAföG stellen Sie an Ihr zuständiges Landratsamt bzw. Ihre zuständige kreisfreie Stadt. Mehr zum Bafög: [Klick' mich]
Beratungsangebot und Hilfe
Unsere Beratungsangebote für Schülerinnen und Schüler finden Sie hier. Wir können Sie bei schulischen Problemen, aber auch bei Problemen in der Familie oder im Betrieb professionell beraten.
Beachten Sie bitte auch die Stichwörter
- Assistierte Ausbildung (AsA) und
- VerA - Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen
Beurlaubung (Befreiung vom Unterricht)
Bei besonderen Anlässen, z. B. Führerscheinprüfungen, Arztbesuchen, beantragen Sie bitte vorher über die Klassenleitung eine Beurlaubung. Das entsprechende Formular erhalten Sie hier online (im Anhang) oder von Ihrer Klassenleitung. Die Beurlaubung ist von der Klassenleitung und der Fachbetreuung sowie ggf. von der Schulleitung zu genehmigen.
Bei betriebsbedingten Anlässen entschuldigt Sie der Betrieb (formlose Begründung mit Tag der Abwesenheit). In diesem Fall wird ein Nachholtag festgelegt. Der Fehltag wird damit ausgeglichen und im Zeugnis nicht erwähnt.
Sollten Sie krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen können, klicken Sie bitte den Punkt "Krankheit" an.
"Besondere Anlässe", die eine Beurlaubung laut BSO rechtfertigen:
- Gesetzlich geregelte Anlässe
(Teilnahme an Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung, an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Mitglieder des Betriebsrates oder der Jugendvertretung etc.) - Teilnahme an überbetrieblichen oder besonderen betrieblichen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
(Wenn durch die Ausbildungsordnung festgelegt oder durch die zuständige Stelle angeordnet) - Teilnahme an sonstigen von Ausbildungsbetrieben und Fachverbänden durchgeführten oder veranlassten Bildungsmaßnahmen
- Teilnahme an Bildungsmaßnahmen und ähnlichen Veranstaltungen nach Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit
- Durchführung von Teilen der Berufsausbildung im Ausland, wenn dies dem Ausbildungsziel dient
- Auslandspraktika
Blockpläne
In manchen Berufen findet der Unterricht "geblockt" (in zusammenhängenden Phasen) statt. Die Blockpläne für die Blockbeschulung finden Sie hier.
Computer und EDV
Die Schule verfügt über ein freies Schüler-WLAN (SSID: BSKT-byod oder BSOCH-byod) sowie EDV-Räume mit Desktop-PCs und Laptops. Wir bitten Sie mit diesen technischen Geräten verantwortungsvoll umzugehen. Sie sind verpflichtet die EDV-Nutzungsordnung einzuhalten, die Sie am Anfang Ihrer Ausbildung erhalten haben.
Jeder Schüler verfügt zudem über einen eigenen Login, den er zu Schuljahresbeginn von der Klassenlehrkraft erhält. Mit diesen Benutzerdaten können Sie sich im ganzen Schulhaus an den Computern anmelden und haben Zugriff auf Ihre Daten. Schützen Sie die Benutzerdaten sorgfältig gegen Missbrauch.
Datenschutz
Bitte beachten Sie zu diesem Thema die folgenden Dokumente und diesen Link.
Entschuldigungen bei Krankheit
Siehe Punkt "Krankheit".
Erster Schultag im neuen Schuljahr
Die Berufsschule und Berufsfachschulen haben die selben Ferientermine wie die allgemeinbildenden Schulen auch. Wann die Schule nach den Sommerferien wieder beginnt, können Sie hier erfahren.
An diesem Tag werden alle neuen Schüler um 8:10 Uhr in der Eingangshalle der Berufsschule Kitzingen bzw. Ochsenfurt begrüßt und dann in
die jeweiligen Klassen aufgeteilt. Wann Ihre regulären Schultage sein werden, erfahren Sie an diesem Tag. In den Sommerferien gibt es dazu auf der
Startseite der Homepage weitere Informationen.
Weitere Informationen zur Anmeldung an unserer Schule finden Sie hier.
Fahrtkostenerstattung
Schüler der 10. Jahrgangsstufen in Vollzeitklassen erhalten auf Antrag eine kostenlose Fahrkarte, wenn der Fußweg zur Schule mehr als 3 km lang ist (Bestellung bei Anmeldung im Sekretariat).
Bitte informieren Sie sich in den sonstigen Fällen frühzeitig bei Ihrem Landratsamt über die Kostenübernahme des Schulwegs! Die entsprechenden Anträge erhalten Sie ebenfalls über das zuständige Landratsamt.
Die Anträge zur Abrechnung der Kosten des privaten Fahrzeugs sowie öffentlicher Verkehrsmittel sind bis spätestens 31. Oktober nach Schuljahresende (Ausschlussfrist!) bei Ihrem Landratsamt einzureichen.
Nähere Informationen zur Fahrtkostenerstattung erhalten Sie im angehängten Dokument und auf der
- Homepage des Landkreises Kitzingen oder der
- Homepage des Landkreises Würzburg oder der
- Homepage des Landkreises Main-Spessart.
Auf diesen Seiten finden Sie auch die Formulare zur Beantragung.
Bitte beachten Sie bei der Abgabefrist, dass der 31.10. bereits im folgenden Schuljahr liegt, aber die Klassenleitung aus dem aktuellen Schuljahr die besuchten Unterrichtstage bzw. Fehltage mit der Unterschrift bestätigen muss. Daher ist es ratsam, den Antrag auf Fahrtkostenerstattung zum Ende des Schuljahres von der Klassenleitung unterschreiben zu lassen. Den Stempel der Schule erhalten Sie nach Unterschrift der Lehrkraft im Sekretariat.
Ferien
In unserem Schulzentrum (auch in der Berufsschule) gelten die allgemeinen bayerischen Ferientermine. Planen Sie längeren Urlaub so, dass dieser in der Ferienzeit liegt. Urlaubsreisen sind kein Befreiungsgrund.
Die Ferientermine für Bayern finden Sie hier.
Förderunterricht
Siehe → Assistierte Ausbildung (AsA) und → Beratungsangebot. Zur Unterstützung wird in vielen Klassen zusätzlicher Förderunterricht, teilweise auch in Teamteaching angeboten.
Nähere Informationen erteilt Ihnen Ihre Klassenleitung.
Förderverein
Der Förderverein hat das Ziel unsere Schule zu unterstützen. Finanzielle Unterstützung wird z. B. für berufspraktische Projekte sowie für Auslandskontakte und -aufenthalte gewährt.
Der Förderverein vergibt für sozial engagierte Schülerinnen und Schüler einen Preis des Fördervereines. Dieser ist mit einem Geldbetrag dotiert.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Fundsachen
Fundsachen können Sie im Sekretariat oder bei den Hausmeistern abgeben, dort können Sie diese auch abholen.
Gastschulantrag
Schülerinnen und Schüler müssen den Schulort besuchen, an dem sich der Ausbildungsbetrieb bzw. der tatsächliche Beschäftigungsort befindet ("Sprengelschule"). In Ausnahmefällen ist aus wichtigen Gründen der Besuch einer anderen Berufsschule möglich. Dazu muss ein Gastschulantrag gestellt werden. Die Anträge finden Sie im Anhang.
Der Gastschulantrag wird zunächst an die Sprengelschule gesendet. Bis zur Genehmigung des Gastschulantrags ist die Sprengelschule zu besuchen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat. Übrigens: Unsere Schule startet morgens um 8:10 Uhr und endet um 15:45 Uhr.
Hausordnung
Unsere Hausordnung regelt das tägliche Miteinander in unserer Schule.
Infektionsschutz
Wenn eine ansteckende Erkrankung vorliegt können Sie andere anstecken. Außerdem sind gerade Kinder und Jugendliche während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie auf die Mitwirkungspflicht und das übliche Vorgehen zum Infektionsschutz und zum Schutz werdender Mütter hinzuweisen.
In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nicht mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben.
Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Inklusion
Inklusion bezieht Menschen mit Behinderung in den Alltag von Regeleinrichtungen ein. Alle Menschen sollen miteinander leben und lernen. Unserer Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ ist es ein Anliegen, den Inklusionsgedanken zu leben und umzusetzen.
Kontakt: Birgit Haberkamm - birgit.haberkamm@bsz-kt-och.de
Jugendsozialarbeit
Ein Schulsozialarbeiter berät und begleitet Sie bei schulischen und beruflichen Schwierigkeiten. Sie steht Ihnen auch bei persönlichen und sozialen Problemen zur Seite.
Hier finden Sie den Ansprechpartner an der Schule.
Klassenleitung
Die Klassenleitungen sind Ihre ersten und wichtigsten Ansprechpartner für alle Fragen. Die E-Mail-Adressen der Klassenleitungen finden Sie hier.
Kopiergeld
Zu Beginn des Schuljahres erhebt die Schule Kopiergeld. Die Höhe richtet sich nach dem Ausbildungsberuf. Der jeweilige Betrag wird Ihnen von der Klassenleitung bekannt gegeben und bis Dezember eingesammelt.
Krankheit
Sofern Sie krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen können, entschuldigen Sie sich bitte vor Unterrichtsbeginn hier oder direkt bei Ihrer Klassenlehrkraft per Mail oder Teams. Reichen Sie in jedem Fall fristgerecht eine schriftliche Entschuldigung nach. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor.
Sollten Sie bei einem Leistungsnachweis ohne ausreichende Entschuldigung fehlen, wird die Arbeit mit ungenügend (6) bewertet. Weitere Informationen erhalten Sie zum Schuljahresbeginn mit dem Infoblatt "Unterrichtsversäumnisse".
Sollten Sie aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen können, sehen Sie bitte unter dem Punkt "Beurlaubung" nach.
Allergien und chronische Erkrankungen, die zu Notfällen führen können, müssen der Schule gemeldet werden. Bitte kommen Sie dieser Pflicht auch in Ihrem eigenen Interesse nach.
Laptop als Leihgerät
Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie von der Schule einen Laptop bis zum Ende Ihrer Ausbildung zur Verfügung gestellt. Sie können das Leihgerät mit dem Dokument im Anhang beantragen.
Leistungsnachweise
Für die Anzahl der Schulaufgaben und Stegreifaufgaben gibt es je nach Fachbereich verschiedene Vorgaben. Die genauen Informationen erhalten Sie von der jeweiligen Fachlehrkraft.
Bei Versäumnissen beachten Sie bitte die Ausführungen beim Stichwort „Entschuldigungen“.
Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule
Sie können an der Berufsschule den mittleren Schulabschluss erwerben.
Voraussetzungen:
- Eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung des Ausbildungsberufes,
- ein Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses der Berufsschule/Berufsfachschule mindestens 3,0,
- ein Nachweis über 5 Jahre Englischunterricht mit Note 4 oder ein KMK-Zertifikat.
Wenn Sie Ihren Mittleren Schulabschluss in der Berufsschule verbessern, können Sie sich diesen auf Antrag neu ausstellen lassen.
Mobiltelefone im Unterricht
Wir weisen Sie daraufhin, dass
- Sie im Unterricht Ihr Mobiltelefon und sonstige digitale Endgeräte nicht unaufgefordert benutzen dürfen. Bewahren Sie es ausgeschaltet in Ihrer Schultasche. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium nach BayEuG* Art. 56 Absatz 5 vorübergehend einbehalten werden. Wir können weitere Ordnungsmaßnahmen ergreifen, z. B. Verweis, verschärfter Verweis.
- es nicht gestattet ist, Schulaufgaben und Stegreifaufgaben zu fotografieren.
- das unerlaubte Anfertigen von Bild- oder Tonaufnahmen einen Straftatbestand darstellt, der neben schulischen Ordnungsmaßnahmen (Verweis, verschärfter Verweis) sogar zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
( * BayEuG = Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz)
Nachteilsausgleich und Notenschutz (z. B. bei LRS)
Lese-Rechtschreib-Störung
Um Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Störung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich/Notenschutz stellen und eine schulpsychologische Stellungnahme einreichen. Informieren Sie Ihre die Klassenleitung!
Haben Sie keine schulpsychologische Stellungnahme, nehmen Sie Kontakt zu unserer Schulpsychologin Birgit Haberkamm auf.
E-Mail: birgit.haberkamm@bsz-kt-och.de , Mobil: 0179 4346964.
Dauernde Beeinträchtigung
Wenn Sie Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz aufgrund einer dauernden Beeinträchtigung z. B. einer körperlich-motorischen Beeinträchtigung, Beeinträchtigung der Sinnesorgane, chronischen Erkrankung oder psychischen Erkrankung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen schriftlichen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz bei der Schulleitung stellen. Dem Antrag ist ein aktuelles fachärztliches Attest beizufügen. Informieren Sie Ihre Klassenleitung!
Bei der Antragsstellung ist unsere Beratungslehrkraft Birgit Haberkamm behilflich.
E-Mail: birgit.haberkamm@bsz-kt-och.de, Mobil: 0179 4346964.
Öffnungszeiten Sekretariat
Die Öffnungszeiten der Sekretariate an den verschiedenen Schulorten finden Sie hier. Bitte beachten Sie während der Schulferien auch die Hinweise auf der Homepage bzw. im Eingangsbereich.
Office 365
Unsere Schüler bekommen Microsoft Office 365 kostenfrei! Das Angebot enthält:
- Den Zugang zu unserer Lern- und Kommunikationsplattform MS Teams,
- das aktuelle Microsoft Office 365 A3 Paket zur Nutzung von z. B. Word, Excel, PowerPoint, Outlook, OneNote, MS Teams, Publisher.
- 1 TB Cloudspeicher "OneDrive for Business"
Das Microsoft-Konto wird mit Ihrer Einschulung automatisch angelegt. Falls Sie Probleme mit dem Login haben, besuchen Sie bitte diese Seite. Ein guter Startpunkt, Microsoft Office 365 zu entdecken, ist hier. Hier können Sie auch alle Office-Programme herunterladen.
Parken
Da Parkplätze sehr begrenzt sind, bitten wir Sie, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Sollte dies nicht möglich sein, versuchen Sie Fahrgemeinschaften zu bilden. Parkplatzsuche rechtfertigt kein Zuspätkommen.
Rauchverbot
Die Schule ist eine öffentliche Einrichtung, deshalb gilt auf dem Schulgelände grundsätzlich Rauchverbot. Auch E-Zigarretten sind nicht erlaubt.
Schülerausweise
Sie erhalten bei Ausbildungsbeginn automatisch die "Azubi-Card" von Ihrer IHK/HWK. Hinweise dazu finden Sie auf dieser Seite: https://www.azubicard.de/.
Sollten Sie nicht Inhaber einer Azubi-Card sein, können Schülerausweise der Berufsschule/Berufsfachschule zu Ausbildungsbeginn über die Klassenleitung ausgegeben werden. Sie kümmert sich auch um die Verlängerung von Schülerausweisen.
Sprechen Sie in diesem Fall bitte Ihre Klassenlehrkraft an!
Schülermitverantwortung (SMV)
Die SMV vertritt die Interessen der Schüler und gestaltet das Schulleben mit. Für jeden Berufsschultag wählen die Klassensprecher einen Tagessprecher. Diese wählen die Schülersprecher. Die Zusammensetzung dieses Gremiums finden Sie hier.
Sie wurden frisch zum Klassensprecher oder Schülersprecher gewählt? Dann haben Sie die Möglichkeit, einiges an der Schule zu bewegen! Hinweise und Tipps für Sie als Schülervertreter finden Sie hier:
Sprechstunden, Sprechtag für Eltern und Betriebe
- Jeder Lehrer hat individuell Sprechstunde. Termine sind nach Absprache - am besten per E-Mail - möglich. Sie können die entsprechende Lehrkraft direkt kontaktieren. Das Verzeichnis der Mailadressen finden Sie hier.
- Zum jährlichen Sprechtag erfolgt rechtzeitig eine gesonderte Einladung.
Übernachtungsmöglichkeiten
Bei Bedarf stehen Unterkünfte zur Verfügung. Unter entsprechenden Bedingungen, z. B. bei Abwesenheit von mehr als 12 Stunden vom Wohnort oder bei unzureichenden öffentlichen Verkehrsverbindungen, werden die Übernachtungskosten übernommen. Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat oder hier.
Unterrichtszeiten
Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Unterricht.
1. Stunde | 8:10 Uhr - 8:55 Uhr |
2. Stunde | 8:55 Uhr - 9:40 Uhr |
3. Stunde | 9:40 Uhr - 10:25 Uhr |
4. Stunde | 10:40 Uhr - 11:25 Uhr |
5. Stunde | 11:25 Uhr - 12:10 Uhr |
6. Stunde | 12:10 Uhr - 12:50 Uhr |
7. Stunde | 12:50 Uhr - 13:30 Uhr |
8. Stunde | 13:30 Uhr - 14:15 Uhr |
9. Stunde | 14:15 Uhr - 15:00 Uhr |
10. Stunde | 15:00 Uhr - 15:45 Uhr |
- Die Frühstückspause findet zwischen der 3. und 4. Stunde statt.
- Die Mittagspause findet je nach Stundenplan in der 6. bzw. 7. Stunde statt.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist in der Mittagspause oder bei entsprechender Befreiung erlaubt.
Unfall
Bei Unfällen in der Schule oder auf dem direkten Schulweg und auch bei Schulveranstaltungen besteht eine gesetzliche Unfallversicherung.
Bitte melden Sie den Unfall umgehend im Sekretariat. Die Meldung des Unfalls an die KUVB erfolgt über die Schule mit einem Formular.
Übernimmt nach einem Schulunfall bzw. Wegeunfall ein Arzt die Behandlung, so muss angegeben werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Alle medizinischen Leistungen werden dann direkt mit der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) /Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK) und nicht über Ihre Krankenkasse abgerechnet.
VerA - Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen
Verlassen des Schulgeländes
Wenn Sie das Schulgelände in Pausen oder Freistunden verlassen, kann es sein, dass Sie bei einem Unfall nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung (KUVB) versichert sind. In diesem Falle sind Sie ausschließlich über Ihre Krankenversicherung oder ggf. eine private Unfallversicherung abgesichert.
Verpflegung
Kitzingen
In der Cafeteria der Pausenhalle Kitzingen bewirtet Sie von 7:30 Uhr bis um 10:40 Uhr die Bäckerei Gebert.
Ochsenfurt
In der "Esteria" am Schulort Ochsenfurt können Sie von 12:10 Uhr bis 13:30 Uhr ein von Schülern frisch zubereitetes Mittagessen genießen. Das umfangreiche Speisenangebot finden Sie hier.
WLAN
Die Schule verfügt über ein freies Schüler-WLAN (SSID: BSKT-byod oder BSOCH-byod). Sie können alle privaten Geräte mit diesem Netzwerk verbinden.
Bevor die Verbindung hergestellt wird, werden Sie gebeten, sich zu registrieren. Verwenden Sie dazu eine bestehende Mailadresse, sonst kann der Registrierungsprozess nicht abgeschlossen werden. In diesem Fall werden Sie nach 5 Minuten automatisch wieder vom Netzwerk getrennt.
Wichtig: Beachten Sie, dass Ihre Seitenaufrufe protokolliert werden.
Witterungsbedingter Schulausfall
im Falle ungünstiger Witterungsbedingungen informieren einige Radiosender (z. B. Bayern 3 oder Antenne Bayern) und das Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter
>> https://www.km.bayern.de/portale/prod/unterrichtsausfall/index.php <<
über einen Ausfall des Präsenzunterrichts. Es wird empfohlen, bei gefährlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Glätte, Sturm, …) in jedem Falle Informationen im Rundfunk zu verfolgen, die dann ab etwa 6:00 Uhr ausgestrahlt werden.
Sollte der Präsenzunterricht ausfallen, findet Distanzunterricht statt.
- Schülerinnen und Schüler, die an diesem Tag Präsenzunterricht in der Schule gehabt hätten, bleiben zu Hause und nehmen am Distanzunterricht mit MS Teams nach Stundenplan teil. Sie gehen nicht in den Betrieb oder in die Schule. Schülerinnen und Schüler, die sich im Praktikum befinden, entscheiden selbst, ob die Anfahrt zur Praktikumsstelle möglich ist und nehmen ggf. mit dem Praktikumsbetrieb Kontakt auf.
- Schülerinnen und Schüler, die bereits in Ochsenfurt (Hotel Schmied) zur Übernachtung sind, gehen bitte zu Fuß zur Schule.
- Schülerinnen und Schüler, die bereits in der Schule sind, bleiben in der Schule und nehmen dort am Distanzunterricht teil.
Zertifikatsprüfung Englisch
Während Ihrer Ausbildung können Sie an der Berufsschule Kitzingen das "KMK-Fremdsprachenzertifikat" erwerben. Die Teilnahme an der Prüfung ist freiwillig. Anders als bei Zeugnissen vieler anderer Anbieter können Sie mit diesem Zertifikat Sprachkenntnisse in Ihrem Berufsbereich detailliert belegen, da die Aufgaben konkrete Anforderungen Ihres Berufes abbilden.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, sprechen Sie Ihre Englischlehrkraft an und sehen sie hier nach.
Zeugnisse
Sie erhalten zum Schuljahresende ein Jahreszeugnis. Mit erfolgreichem Schulabschluss erhalten Sie ein Abschlusszeugnis. In bestimmten Berufen gibt es Zwischenzeugnisse bzw. Notenmitteilungen.