3-G-Regelung für schulfremde Personen
von Michael Sypien
3G-Regelung bei Zutritt
Schulfremde Personen (z. B. Erziehungsberechtigte, Fremdfirmen, Lieferdienste) dürfen das Schulgebäude nur betreten, wenn sie
- geimpft (Vorlage Impfausweis),
- genesen (Vorlage Genesenenstatus),
- getestet (Vorlage externer Testnachweis) sind.
Als externer Testnachweis ist geeignet:
- Ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden),
- ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).