3-G-Regelung für schulfremde Personen

von Michael Sypien

3G-Regelung bei Zutritt

Schulfremde Personen (z. B. Erziehungsberechtigte, Fremdfirmen, Lieferdienste) dürfen das Schulgebäude nur betreten, wenn sie

  • geimpft (Vorlage Impfausweis),
  • genesen (Vorlage Genesenenstatus),
  • getestet (Vorlage externer Testnachweis) sind.

Als externer Testnachweis ist geeignet:

  • Ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden),
  • ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).

Zurück