Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes

von Michael Sypien

Im Anhang finden Sie Informationen zum Masernschutzgesetz. Im nächsten Schuljahr müssen alle Schüler/-innen einen ausreichenden Masernschutz nachweisen. Ein Besuch der Schule ist sonst unter Umständen nicht möglich. Auch können Zwangsgelder durch das Gesundheitsamt festgesetzt werden. Bitte informieren Sie sich!

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