Industriekaufmann/-frau

Industriekaufleute befassen sich in Unternehmen aller Branchen mit kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Aufgabenbereichen wie Materialwirtschaft, Produktionswirtschaft, Vertrieb und Marketing, Personal- sowie Finanz- und Rechnungswesen.

Beschäftigt sind Industriekaufleute in den Verwaltungsabteilungen von Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche. Sie halten sich in Büroräumen - auch in Großraumbüros - auf, wo sie am Computer beispielsweise Geschäftsvorgänge buchen oder Angebote erstellen. In Besprechungszimmern diskutieren sie z.B. Verkaufsförderungsmaßnahmen. Arbeitsort ist auch das Lager; hier kontrollieren Industriekaufleute Lieferpapiere und erfassen den Wareneingang. In den Produktionshallen überprüfen sie z. B. Maschinenbelegungen.

Industriekaufmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie, in Dienstleistungsunternehmen und evtl. in großen Handwerksbetrieben ausgebildet und dauert drei Jahre. Diese kann aufgrund der Vorbildung (z. B. Mittlere Reife, Wirtschaftsschulabschluss, Abitur) oder besonderer Leistungen auf zwei Jahre bzw. 2 ½ Jahre verkürzt werden.

Alle Schüler, deren Ausbildungsbetrieb in Stadt bzw. Landkreis Würzburg oder im Landkreis Kitzingen liegt, besuchen die Staatliche Berufsschule in Kitzingen. Der Unterricht erfolgt in Teilzeit, d. h. in der 10. und 11. Jahrgangsstufe an einem bzw. 14-tägig an zwei Schultagen pro Woche. In der 12. Jahrgangsstufe findet der Unterricht an einem Schultag pro Woche statt.

Unterrichtsinhalte

Schulbücher

Für den Ausbildungsberuf wurde das Schulbuch Industriebetriebslehre - Management betrieblicher Prozesse (Bildungsverlag EINS) angeschafft. Dieses Buch bildet zusammen mit dem Lehrplan die Grundlage für unseren Unterricht.

Die Unterrichtsorganisation ist nicht mehr fachsystematisch aufgebaut, sondern folgt dem Lernfeldkonzept. In Bayern werden die verschiedenen Lernfelder am Schuljahresende zu einem Fach (z. B. "Betriebswirtschaftliche Geschäftsprozesse") zusammengefasst. Im Jahreszeugnis stehen dann nur die Noten in den einzelnen Fächern.

Das folgende Dokument verdeutlicht die Unterrichtsschwerpunkte im Verlauf der Ausbildung:

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung genannten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:

  1. Geschäftsprozesse
  2. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde
  4. Einsatzgebiet (mündliche Prüfung)

Die Prüfung in den ersten drei Bereichen wird schriftlich durchgeführt. Der Prüfungsbereich Einsatzgebiet besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch. In jedem Prüfungsbereich können bis 100 Punkte erreicht werden.

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:

  • im Gesamtergebnis,
  • im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse,
  • in mindestens einem der bei den schriftlichen Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde sowie
  • im Prüfungsbereich Einsatzgebiet (mündliche Prüfung)

jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in einem schriftlichen Prüfungsbereich oder in einer der
Aufgaben des Prüfungsbereiches Praktische Arbeitsaufgaben mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:

Prüfungsbereich Prozent
Geschäftsprozesse
(mindestens 50 Punkte)
40
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 20
Wirtschafts- und Sozialkunde 10
Einsatzgebiet
(mindestens 50 Punkte)
30

Bei bestandener Abschlussprüfung erhält der Prüfungsteilnehmer ein Prüfungszeugnis, in dem das Bestehen der Prüfung bestätigt ist, und die Prüfungsleistung in jedem der Prüfungsbereiche und dem Gesamtergebnis als Punktzahl und Prädikat ausgewiesen ist.