Fachlagerist/-in

Fachlageristen übernehmen alle Tätigkeiten im Rahmen des Güterumschlags und der Güterlagerung. Dabei nehmen sie Güter an, packen, sortieren und lagern sie anforderungsgerecht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Beachtung der Lagerordnung. Der Fachlagerist übernimmt das selbständige Kommissionieren, Verpacken und Bereitstellen der Lagergüter zur Übergabe an auftragnehmende Speditionen und Frachtführer. Fachlageristen nutzen betriebliche computergestützte Informations-, Lager- und Kommunikationssysteme, bedienen Transportgeräte sowie Flurförderzeuge und sind für die Pflege der Arbeits- und Fördermittel zuständig. Sie arbeiten team- und kundenorientiert und beachten die Grundsätze des Arbeits- sowie Umweltschutzes.

Alle Schüler, deren Ausbildungsbetrieb in Stadt bzw. Landkreis Würzburg, im Landkreis Main-Spessart oder im Landkreis Kitzingen liegt, besuchen die Staatliche Berufsschule in Kitzingen. Der Unterricht erfolgt in Teilzeit, d.h. in der 10. Jahrgangsstufe an zwei Schultagen pro Woche (jede dritte Woche findet kein zweiter Schultag statt) und in der 11. Jahrgangsstufe an einem Schultag pro Woche.

Unterrichtsinhalte

Schulbücher

Für den Ausbildungsberuf wurde das Schulbuch Logistische Prozesse - Berufe der Lagerlogistik (Westermann) als Klassensatz angeschafft. Das dazugehörige Arbeitsheft kann bei Bedarf von den Schülern selbst besorgt werden. Diese Bücher bilden zusammen mit dem Lehrplan die Basis unseres Unterrichts.

Die Unterrichtsorganisation ist nicht fachsystematisch aufgebaut, sondern folgt dem Lernfeldkonzept. In Bayern werden die verschiedenen Lernfelder am Schuljahresende zu einem Fach (z. B. "Lagerlogistik") zusammengefasst. Im Jahreszeugnis stehen dann nur die Noten in den einzelnen Fächern.

Das folgende Dokument verdeutlicht die Unterrichtsschwerpunkte im Verlauf der Ausbildung:

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung genannten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:

  1. Praktische Arbeitsaufgaben
  2. Lagerprozesse
  3. Güterbewegung
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde

Der erste Prüfungsbereich beinhaltet eine praktische Prüfung; die Prüfungen in den Bereichen 2 bis 4 werden schriftlich durchgeführt. In jedem Prüfungsbereich können bis zu 100 Punkte erreicht werden.

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:

  • im Gesamtergebnis,
  • im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben,
  • im gewogenen Durchschnitt der schriftlichen Prüfungsbereiche
  • und in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche

jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in einem schriftlichen Prüfungsbereich oder in einer der
Aufgaben des Prüfungsbereiches Praktische Arbeitsaufgaben mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:

 

Prüfungsbereich Prozent
Praktische Arbeitsaufgaben 50
Lagerprozesse 20
Güterbewegung 20
Wirtschafts-und Sozialkunde 10

Bei bestandener Abschlussprüfung erhält der Prüfungsteilnehmer ein Prüfungszeugnis, in dem das Bestehen der Prüfung bestätigt ist, und die Prüfungsleistung in jedem der Prüfungsbereiche und dem Gesamtergebnis als Punktzahl und Prädikat ausgewiesen ist.